IOC-Präsident-Thomas Bach © imago / Xinhua

Doping

IOC-Präsident Bach nach ARD-Doku: "Besorgniserregend"

von Hajo Seppelt, Nick Butler und Jörg Winterfeldt

Unmittelbar vor Beginn der Olympischen Spiele in Tokio sorgen die Erkenntnisse aus der ARD-Dokumentation “Geheimsache Doping: Schuldig” auch im Internationalen Olympischen Komitee für Unruhe. 

Der Film hatte gezeigt, dass es mit Hilfe einer kurzen Berührung möglich ist, einen anderen Menschen, auch unbemerkt, dopingpositiv zu machen. "Das ist natürlich besorgniserregend, wenn man es von der Seite der Sportler betrachtet", sagte der Präsident des Internationalen Olympischen Komitees, Thomas Bach, in Tokio, "deshalb muss dem nachgegangen werden. Als zuständige Behörde wird die Welt-Anti-Doping-Agentur dem nachgehen.

Datenschützer: Unfaires System

Die weiterführenden Recherchen der ARD-Dopingredaktion zeigen, dass der Weltsport vor juristischen Herausforderungen steht. Vor dem Hintergrund der ARD-Recherchen kommt Stefan Brink, der oberste Datenschützer von Baden-Württemberg, zu dem Urteil: "Damit sind wir in der Situation, wo sich ein Sportler nicht wirksam mehr davor schützen kann, positiv getestet zu werden. Damit ist die Beweislastumkehr nicht mehr zu rechtfertigen. Das ist unfair. Und dieses unfaire System ist so falsch, dass dafür keine Daten verarbeitet werden dürfen.

Prominentenanwalt kritisiert Ungleichheit der Kräfte

Der Engländer Mike Morgan, ein Prominenten-Anwalt, der schon die Tennisspielerin Maria Scharapowa oder den Radprofi Chris Froome vertreten hat, verweist auf die Ungleichheit der Kräfte: "Antidoping misst seine eigene Effektivität oft an der Zahl der positiven Tests, an der Zahl der Verurteilungen und an der Zahl der Athleten, die mit langen Sperren enden. Das ist ein Problem, das sich nicht nur bei der Verteidigung in Fällen von Sabotage, sondern auch bei Kontaminationsfällen stellt." Das Problem: Ihre Unschuld mittels zusätzlicher Testverfahren nachzuweisen, könnten sich Athleten oft schlicht nicht leisten, so Morgan.

Selbstmordversuch nach falschem Dopingverdacht

Das führe zu einem Ungleichgewicht, das aus Morgans Sicht drastische Konsequenzen haben kann. Er mahnt: "Eines Tages wird es eine Katastrophe geben, einen Verlust von Menschenleben, weil jemand unschuldig des Dopings beschuldigt wird und ihm eine sehr lange Strafe droht. Vor ein paar Jahren versuchte der Radfahrer Jonathan Breyne Selbstmord zu begehen, als er positiv auf Clenbuterol getestet worden war. Am Ende stellte sich heraus, dass das Clenbuterol aus verseuchtem Fleisch in China stammte."  

Schadenersatzansprüche von Athleten?

Der Stuttgarter Datenschützer Brink geht nach den Erkenntnissen der ARD-Doku gar soweit, dass Athleten unter Umständen Schadenersatzansprüche zustehen könnten. Denn die Sammlung zahlreicher sensibler Informationen wie medizinische Daten und Standortangaben - sie wäre nicht mehr ausreichend gerechtfertigt, wenn sich das Anti-Doping-System als unfair erweist.  "Dann bedeutet das, dass ein Sportler nicht mehr verpflichtet wäre, seine persönlichen Daten in dieses System einzuspeisen. Das bedeutet gleichzeitig, dass Sportler, die dort nicht mehr mitmachen möchten, um ihre Rechte zu schützen, sogar einen Schadensersatzanspruch haben können gegen die NADA beziehungsweise die WADA, weil sie in ihre Rechte, in ihre Datenschutzrechte eingreifen ohne rechtfertigenden Grund", so Brink.

Lügendetektor und Prozesskostenhilfe 

Der Kanadier Richard McLaren, der auch als Schiedsrichter am Internationalen Sportgerichtshof tätig ist, zeigt Wege auf, wie der Sport mit den neuen Erkenntnissen umgehen könnte. "Wir hätten ein besseres Justizsystem, wenn wir uns stärker auf Haar- und Fingernagelanalysen verlassen könnten, möglicherweise auch auf Lügendetektortests und Mittel für den Zugang zur Justiz bereitstellen könnten, damit Sportler einige dieser Tests durchführen und bezahlen lassen könnten, ohne das aus eigener Tasche tun zu müssen."

Grundsätzlich, so deutet McLaren an, könnte der Sport auf Zeit spielen und abwarten, bis ein viele Jahre verschlingendes Verfahren Rechtssicherheit bringt. "Es besteht die Möglichkeit, dass einem Athleten eine Beweislast aufgebürdet wird, der er einfach nicht nachkommen kann, und das Menschenrechtsverfahren in Europa oder anderswo auslöst. Es wäre interessant zu sehen, was ein Gericht für Menschenrechte dann dazu zu sagen hat."

 

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Sportschau | Olympia Tokio 2020 | 22.07.2021 | 13:37 Uhr

Stand: 22.07.21 13:37 Uhr

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Platz Land G S B
1. Flagge USA USA 39 41 33
2. Flagge Volksrepublik China CHN 38 32 18
3. Flagge Japan JPN 27 14 17
4. Flagge Großbritannien GBR 22 21 22
5. Flagge Russisches Olympisches Komitee ROC 20 28 23
6. Flagge Australien AUS 17 7 22
7. Flagge Niederlande NED 10 12 14
8. Flagge Frankreich FRA 10 12 11
9. Flagge Deutschland GER 10 11 16
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